Veranstaltung: | 48. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge |
Antragsteller*in: | Susan Sziborra-Seidlitz (KV Harz), Christian Franke-Langmach (KV Altmark) |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 21.04.2023, 17:13 |
A9: Professionalisierung des Landesverbandes weiterführen
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die gewählten Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhalten ab dem Jahr
2024 eine monatliche Aufwandsentschädigung, die der Vergütung in der
Entgeltgruppe E13 TV-L die der Vergütung in der Entgeltgruppe E13 TV-L in der
jeweils aktuellen Version im vollen Stellenumfang in der ersten Erfahrungsstufe
entspricht. Der/die Landesschatzmeister:in erhält eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von 50% dieses Betrages. Dieser Betrag kann in Mittel für Personal zur
Unterstützung der Vorstandsarbeit umgewandelt werden, wenn sie nicht zur
Aufwandsentschädigung in Anspruch genommen wird. Die Inanspruchnahme durch die
gewählten Vorsitzenden und den/die Landesschatzmeister:in ist nur möglich, wenn
sich nicht durch Nebentätigkeiten und eine nominelle Arbeitszeit von 40,00
Stunden/Woche eine Gesamtarbeitszeit außerhalb gesetzlicher Schutzvorschriften
ergibt. Die Aufwandsentschädigung kann auch teilweise gezahlt werden.
Dieser Beschluss ist ein Grundsatzbeschluss und ersetzt nicht die
Haushaltsbeschlussfassung der Landespartei.
Begründung
Als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist uns die Trennung von Amt und Mandat ein wichtiges und oft verteidigtes Prinzip. Das unterscheidet uns nicht nur in unserem Demokratiebild von anderen Parteien, es stellt uns auch vor besondere Herausforderungen, wenn es um die Voraussetzung für ein professionelles Arbeiten unserer Landesvorstände geht. Anders, als in anderen Parteien sind unsere Landesvorsitzenden nicht „ohnehin“ Berufspolitiker:innen, sondern werden es allein durch unsere Wahl. Wo die Partei aus gutem Grund ihre Souveränität nutzt, eigene Protagonist:innen aufzubauen und zu wählen, muss sie andererseits die Voraussetzung schaffen, dass diese Vorsitzenden professionell arbeiten können. Neben einer personell gut ausgestatteten Geschäftsstelle gehört dazu auch die Möglichkeit, sich mit ganzer Kraft diesem wichtigen Amt widmen zu können, ohne durch zum Lebensunterhalt notwendige Nebentätigkeiten abgelenkt zu sein.
Die Entwicklung unserer Partei, bundesweit und auch in Sachsen-Anhalt, verlief in den letzten Jahren rasant. Unsere Mitgliederzahlen sind genau so gewachsen wie unsere politische Bedeutung und unser inhaltliches Portfolio. In zahlreichen Bundesländern und im Bund tragen wir Regierungsverantwortung weit über „klassisch grüne Themen“ hinaus.
Mit diesem Wachstum steigen auch das Aufgabenspektrum und die Verantwortung von Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt. Als Partei erwarten wir zu Recht öffentliche Sichtbarkeit, mediale Präsenz, Führung und Gestaltung des Landesverbandes, Programmentwicklung und -Fortschreibung, Kooperation und Koordination mit unserer Landtagsfraktion, Führung der Landesgeschäftsstelle, die strategische innere und äußere Entwicklung der Partei und die Vorbereitung und Durchführung von Wahlkämpfen und Kampagnen. Außerdem erforderlich sind zum Beispiel Abstimmungen und Koordination mit dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden, der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung. All diesen Anforderungen kann niemand in Teilzeit gerecht werden. Wenn wir zu Recht Vollblut- und Vollzeit-Landesvorsitzende erwarten, sollten wir als Partei auch die Voraussetzungen dafür schaffen.
Da auch der Aufwand für den/die Landesschatzmeister:in in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, sollte die Aufwandsentschädigung auch hier den Erfordernissen angepasst werden.
Unterstützer*innen
Zustimmung
- Sören Thiering
Kommentare
Stephan Mertens: