Veranstaltung: | 48. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Kommunalwahlauftakt |
Status: | Beschluss (einstimmig angenommen) |
Beschluss durch: | Landesvorstand |
Beschlossen am: | 06.05.2023 |
Eingereicht: | 15.05.2023, 13:13 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Mit voller Kraft in den Kommunalwahlkampf 2024
Beschlusstext
Die Kommunalwahl im Juni 2024 steht vor der Tür. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sachsen-Anhalt sehen wir die Kommunalwahl 2024 als eine Chance, demokratische
und nachhaltige Politik in unseren Gemeinden zu stärken. Darüber hinaus sind sie
auch Gradmesser für die darauffolgenden Wahlen.
Wir Bündnisgrüne stellen uns als Partei für eine demokratische, nachhaltige und
solidarische Politik in den Kommunen des Landes zur Wahl. Wir wollen in den
Gemeinden, Städten, Ortschaften und Kreisen den ökologischen und sozialen Wandel
kraftvoll weiter voranbringen. Dafür werben wir um die Unterstützung und die
Stimmen der Bürger*innen.
Wir Bündnisgrüne stehen für starke und solidarische Kommunen. Wir setzen uns für
den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, den Klimaschutz aber auch die
Klimaanpassung ein. Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der niemand
ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt wird. Dabei geht es um so viel mehr als
nur darum, wie wir politisch aktiv werden können. Es geht darum, wie wir unsere
Gesellschaft mitgestalten. Wie wir unsere direkte Umwelt, den Ort, das Dorf oder
den Stadtteil, wo wir leben, lebenswerter machen.
Unsere Ziele als Landesverband für einen erfolgreichen Kommunalwahlkampf 2024
sind klar:
Wir wollen in allen Wahlbereichen mit grünen Kandidierenden antreten.
Wir wollen die Zeit der Einzelkämpfer*innen überwinden und in allen
Kreistagen und Stadträten in Fraktionsstärke Kommunalpolitik voranbringen.
Wir wollen vielfältige Kommunalparlamente, insbesondere durch progressive
Wahllisten, erreichen.
Damit wir diese Ziele erreichen, haben wir ein Kommunalreferat etabliert, führen
regelmäßig Potentialgespräche mit den Kreisvorständen durch und werden im
Oktober ein landesweites Rahmenprogramm für die Kommunalwahl beschließen.
Um mehr Frauen, Menschen mit Beeinträchtigungen und junge Menschen für die
Kommunalparlamente zu gewinnen, braucht es jedoch neben der direkten Ansprache
dieser Personen in unserer Partei auch eine progressive Novellierung des
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA).
Die Novellierung muss schnellstmöglich erfolgen, damit die Neuerungen schon zur
Kommunalwahl – im besten Fall auch schon zu den Aufstellungsversammlungen – in
2024 greifen.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt fordern wir, dass die Novellierung
unbedingt folgende Punkte beinhaltet:
Die digitale Teilnahme und Abstimmungsmöglichkeit bei Gremiensitzungen
aller Kommunalparlamente sollte grundsätzlich ermöglicht werden.
Die Möglichkeit der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die
ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und -träger sollte den Kommunen
freigestellt werden.
Das Wahlalter soll auf 14 Jahre abgesenkt werden.
Die Ladungsfrist für Zweckverbände muss mindestens 4 Wochen betragen.
Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung können ÖPNV-Tickets an die kommunalen
Vertreter*innen kostenfrei ausgehändigt werden.
Begründung
Gute Lebensbedingungen und positive Perspektiven für Jung und Alt, alle Geschlechter, alle Lebensentwürfe und kulturelle Hintergründe sind möglich und umsetzbar. Dafür braucht es auch eine Repräsentation von allen Gruppen in den Kommunalparlamenten. Damit Frauen, Pflegende aber auch Erziehende an Kommunalpolitik partizipieren können, braucht es die Möglichkeit zu digitalen Fraktionssitzungen, hybride Ausschusssitzungen und auch die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Ratssitzungen.
Die Herausforderung, Familie, Beruf und Mandat miteinander zu verbinden, wächst mit zunehmender Verantwortung und Komplexität der Kommunalpolitik. Oft hängen wichtige, nicht selten millionenschwere kommunalpolitische Entscheidungen davon ab, ob die Kinderbetreuung kurzfristig ausfällt oder Mandatsträger*innen erkranken und Sitzungen fernbleiben.
Im digitalen Zeitalter ist es schwer Bürger*innen zu vermitteln, warum ihre politische Repräsentation von der physischen Anwesenheit der Mandatsträger*innen abhängig ist, statt digitale/hybride Sitzungen zu ermöglichen.
Besonders junge Frauen, Mütter und Familien leiden unter den aktuellen Umständen in der Kommunalpolitik.
Zur Steigerung der Familienfreundlichkeit, aber auch der Teilhabe aller gehört ferner die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Mandatsträger*innen. Es ist wichtig, dass Kommunalpolitiker*innen angemessen entschädigt werden, damit sie sich voll und ganz auf ihre politische Arbeit konzentrieren können. Die Vorbereitung auf politische Arbeit und die Teilnahme an Sitzungen sollte nicht mit einem erheblichen Einkommensverlust für Kommunalpolitiker*innen einhergehen.
Die Aufwandsentschädigungen im Land Sachsen-Anhalt sind insgesamt weit unter dem in anderen Städten und Bundesländern üblichen Umfang. Durch zusätzliche Versteuerung und fortschreitende Inflation in den letzten Jahren ist sie weiter zurückgegangen. Andere Bundesländer, wie z.B. Niedersachsen oder auch Sachsen, haben die Aufwandsentschädigungen und auch die Sitzungsgelder in den letzten Jahren per Gesetz deutlich angehoben.
Bereits am 28. Juni 2013 haben wir den Parteitagsantrag „Partizipative Jugendpolitik. Junge Menschen stärken ist generationengerecht“ beschlossen. Schon damals haben wir uns für die Öffnung des Wahlrechts für alle Menschen unabhängig von der Staatsbürger*innenschaft sowie die Absenkung des Wahlalters des aktiven Wahlrechts bei Kommunalkommunalwahlen ausgesprochen. Mit diesem Antrag bekräftigen wir unseren Beschluss.